Sicherheitsrisikokontrolle bei technischen Sprengarbeiten
Im Folgenden finden Sie umfassende Anforderungen an die Sicherheitsrisikokontrolle während des gesamten Sprengvorgangs. Diese umfassen die drei Phasen vor, während und nach der Sprengung und verfeinern Sicherheitsmaßnahmen für den Außenbereich, den Untergrund, den Küstenschutz, Flusskanäle, Blindgänger und andere Einsatzorte im Einklang mit den nationalen Sicherheitsbestimmungen für Sprengungen (GB 6722) und den relevanten Gesetzen und Vorschriften:
I. Allgemeine Sicherheitsanforderungen
1. Qualifikationen und Personal
Die Betriebseinheit muss über eine "Sprengbetriebserlaubnis" verfügen und Sprengmeister, Sicherheitsbeauftragte und Hausmeister müssen über entsprechende Zertifikate verfügen, um arbeiten zu dürfen.
Es werden regelmäßige Sicherheitsschulungen durchgeführt und erst nach bestandener Prüfung kann der Einsatz durchgeführt werden.
2. Sprengplanung
Der Sprengplan wird von einem zugelassenen Sprengingenieur erstellt, von Experten geprüft und der öffentlichen Sicherheitsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Bei der Konstruktion müssen Parameter wie Ladungsmenge, Detonationsnetzwerk, Warnbereich und Sicherheitsabstand festgelegt werden.
3. Notfallplan
Entwickeln Sie einen speziellen Notfallplan, legen Sie Erste-Hilfe-Ausrüstung an und führen Sie Notfallübungen durch.
II. Stufenweise Sicherheitskontrollmaßnahmen
(I) Vorbereitung vor dem Strahlen
1. Vor-Ort-Untersuchung
Untersuchen Sie die Felsstruktur und die Umgebung (Gebäude, Rohrleitungen, unterirdische Anlagen usw.) und bewerten Sie die Auswirkungen von Vibrationen, Steinschlägen und Stoßwellen.
Bei Untertagesprengungen müssen Risiken wie Gas, Grubenstaub und austretendes Wasser erkannt werden.
2. Geräteverwaltung
Sprengstoffe und Zünder werden in separaten Lagern gelagert und von einer dafür zuständigen Person verwaltet und registriert; es kommen explosionsgeschützte Transportfahrzeuge zum Einsatz.
Überprüfen Sie die Unversehrtheit der Ausrüstung und verbieten Sie die Verwendung abgelaufener, feuchter und verformter Ausrüstung.
3. Lochpositionsübernahme
Überprüfen Sie, ob Position, Tiefe und Abstand der Sprenglöcher dem Entwurf entsprechen, und entfernen Sie Wasser und Kies in den Löchern.
4. Warnregelung
Richten Sie eine Warnlinie (≥ 200 Meter) ein, die dem Entwurf entsprechend angepasst ist, stellen Sie Warnschilder und Wachen auf; evakuieren Sie Personal und Vieh.
Küstenschutz/Flusssprengungen: Benachrichtigen Sie die Seefahrtsbehörde, geben Sie Navigationswarnungen heraus und räumen Sie Schiffe in den Betriebsgewässern.
(II) Kontrolle während der Sprengung
1. Laden und Befüllen
Verwenden Sie zum Laden hölzerne Pistolenstäbe und festes Stampfen ist strengstens verboten. Die Fülllänge des Sprenglochs beträgt ≥ das 1,2-fache der Mindestwiderstandslinie und ist dicht mit Lehm oder Sand gefüllt.
Unterwassersprengungen: Verwenden Sie wasserfeste Sprengstoffe, um die Isolierung der Sprengleitung sicherzustellen. Vermeiden Sie Flusssprengungen während der Hochwassersaison.
2. Detonationsnetzwerk
Verwenden Sie einen doppelten Satz Zündnetzwerke oder zusammengesetzte Zündschnüre, und der Zündabschnitt ist genau; erkennen Sie den Widerstand, nachdem das Netzwerk angeschlossen wurde, und der Fehler beträgt ≤±5 %.
Unterirdische Sprengungen: Verwenden Sie antistatische Zünder. Eine Zündung mit offener Flamme ist verboten.
3. Bestätigung vor der Detonation
Nachdem der Sicherheitsbeauftragte überprüft hat, dass die Warnung vorhanden ist und das Personal evakuiert wurde, gibt er drei Warnsignale (Pfeife/Durchsage) aus.
4. Detonationsvorgang
Der Sprengmeister muss den Vorgang durchführen und den Zeitpunkt der Detonation protokollieren. Bei Unwettern wie Gewitter, Regenschauer usw. muss der Vorgang sofort abgebrochen werden.
(III) Nachbehandlung nach dem Strahlen
1. Inspektion nach dem Strahlen
Warten Sie ≥5 Minuten (im Freien) oder ≥15–30 Minuten (unterirdisch/in einer Umgebung mit giftigen Gasen), bevor Sie das Gelände betreten.
Überprüfen Sie die Stabilität der Böschung, die Tragfähigkeit des Daches und die Konzentration schädlicher Gase (unterirdisch ist eine Zwangsbelüftung erforderlich).
2. Blindschussbehandlung
Melden Sie den Blindschuss sofort nach Entdeckung, und die verantwortliche technische Person erstellt einen Behandlungsplan:
Im Freien: Bohren Sie parallele Löcher im Abstand von ≥30 cm zur Seite, zünden Sie die Ladung und sprengen Sie sie.
Unter Tage: Ziehen Sie die Ausrüstung heraus und verwenden Sie eine Hochdruckwasserspülung oder ein Detonationsinduktionsverfahren.
Das Eingraben oder Herausziehen der Zündschnur ist strengstens verboten.
3. Aufhebung der Warnung
Nachdem sichergestellt wurde, dass keine Gefahr eines Blindschusses oder Erdrutsches besteht, gibt der Sicherheitsbeauftragte ein Hebesignal.
4. Explosionsschlackenreinigung
Entfernen Sie nach der Sprengung der Fluss-/Seeverteidigung die schwimmenden Objekte rechtzeitig, um eine Blockierung der Wasserstraße zu vermeiden.