Sicherheits- und betriebstechnische Verfahren für verschiedene Positionen in Metallbergwerken

09-09-2025

1. Sicherheitstechnische Verfahren für Gesteinsbohrer:

 

(1) Überprüfen Sie vor dem Bohren, ob der Gesteinsbohrer, der Bohrer und das Gasbein die Anforderungen erfüllen, prüfen Sie, ob die Luft- und Wasserrohrverbindungen dicht sind, um sicherzustellen, dass kein Wasser oder Luft austritt, und prüfen Sie, ob der Gesteinsbohrer geölt ist und ob Schäden vorliegen.

 

(2) Vor dem Bohren sollten das Dach und die beiden Seiten der schwimmenden Steine ​​ordnungsgemäß behandelt werden und Wasser sollte besprüht werden, um den Staub auf der Arbeitsfläche abzuwaschen.

 

(3) Das Bohren von Restlöchern und Sacklöchern ist strengstens verboten.

 

(4) Beim Bohren ist auf eine korrekte Haltung zu achten. Es ist nicht gestattet, beim Bohren auf dem Gasfuß zu sitzen oder auf die Maschine zu drücken, um zu verhindern, dass der Bohrer bricht und Personen verletzt. Achten Sie beim Aufwärtsbohren darauf, dass der Bohrer nicht herunterfällt und Ihre Füße trifft. Drücken Sie beim Abwärtsbohren nicht auf die Maschine, um zu verhindern, dass der Bohrer bricht und Personen verletzt.

 rock drill

(5) Bohren Sie keine trockenen Löcher. Beim Starten des Gesteinsbohrers zuerst Wasser und dann Druckluft verwenden. Beim Stoppen der Maschine zuerst Druckluft und dann Wasser verwenden. Beim Bohren sollte die Wassermenge sorgfältig kontrolliert werden. Zu viel Wasser beeinträchtigt leicht die Bohrgeschwindigkeit. Zu wenig Wasser verstopft den Bohrer leicht und erhöht die Staubentwicklung. (6) Beim Bohren sollte die Luftzufuhr nicht vollständig geöffnet sein, und es sollte kein übermäßiger Druck ausgeübt werden, da dies den Bohrer beschädigen und Verletzungen verursachen kann. (7) Achten Sie auf die Anordnung der Sprenglöcher entsprechend den Eigenschaften von Erz und Gestein, um die Tunnelspezifikationen einzuhalten. (8) Die gebohrten Sprenglöcher sollten rechtzeitig gereinigt und ordnungsgemäß geschützt werden. (9) Nach dem Bohren ist der Monteur dafür verantwortlich, den Luftkanal aufzurollen und an einem sicheren Ort abzulegen. Nach dem Zünden der Sprengung ist der Ventilator einzuschalten, um den Sprengrauch auszublasen und so zu verhindern, dass Personen durch den Rauch ersticken. (10) Nach dem Bohren der Sprenglöcher an der Abbaufront sind die Werkzeuge zu reinigen und die übrigen Geräte an einen sicheren Ort zu bringen. (11) Achten Sie auf den Winkel des Gasfußes. Er sollte weder zu groß noch zu klein sein. Arbeiten Sie schrittweise vorwärts. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Erhöhung des Gasfußwinkels, um vorwärtszukommen. Dies kann verhindern, dass der Bohrer bricht und der Gasfuß durch plötzlichen Anstieg des Winddrucks ansteigt und Personen verletzt. (12) Bei Anzeichen von gefährlichem Abplatzen oder Dacheinsturz an der Arbeitsfläche sollten die Arbeiten sofort unterbrochen und behandelt werden. Die Arbeit darf erst wieder aufgenommen werden, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. (13) Beim Ausheben eines Oberlichts mit Holzstützen ist vor dem Bohren zu prüfen, ob die Querstrebe fest sitzt, um Stürze und Verletzungen zu vermeiden. (14) Das Fußpedal des Oberlichts sollte auf der Unterseite der großen Fläche platziert werden, um das Pedal stabil zu halten und zu verhindern, dass der Gasfuß der Maschine das Pedal umkippt und die Maschine und Personen abstürzt. 2. Sicherheitsvorschriften für Sprengmeister: (1) Sprengmeister müssen politisch zuverlässig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst arbeiten, geschult sein und über eine gewisse Erfahrung verfügen. (2) Vor dem Sprengen sind an den Zugängen zur Sprengstelle Warnschilder anzubringen und eine Pfeife zu blasen oder ein „"sprengung"“ zu rufen. (3) Machen Sie sich vor dem Sprengen mit der Anordnung der Sprenglöcher an der Oberfläche, ihrer Anzahl und Tiefe vertraut und entfernen Sie darin befindliches Mineralpulver, Steine ​​usw. Wenn Sie feststellen, dass die Sprenglöcher nicht den technischen Anforderungen entsprechen, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern. (4) Bei der Verarbeitung von Sprengstoffen sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. Die Verarbeitung von hochexplosiven Rohren muss in einem separaten Raum erfolgen. Der Verarbeitungstisch muss eine erhöhte Kante haben und gepolstert sein. 2. Defekte und verbogene Teile der Zündschnur müssen entfernt werden.(5) Die Verarbeitung von Sprengstoffpaketen darf nur an einem sicheren Ort am Sprengort erfolgen. Das Verarbeitungsvolumen darf das für die Sprengung erforderliche Volumen nicht überschreiten. Öffnen Sie vor dem Einsetzen des Zünders in die Verpackung die Unterseite der Rolle und stechen Sie mit einer Ahle aus Kupfer, Aluminium oder Holz in die Mitte des Rollenendes. (6) Richten Sie das Zündrohr beim Laden vorsichtig mit der Hand gerade, ziehen Sie es nicht zu fest an und schieben Sie es mit einem Holzstab nacheinander und vorsichtig und ohne Zusammenstoß in das Sprengloch. (7) Sprengungen in Kohlenlöchern sind ohne Sprengschlamm nicht zulässig. Sprengschlamm besteht aus nicht brennbarem Kunststoffmaterial. Die Verwendung von blockartigem Material als Sprengschlamm ist verboten.

 

(8) Das Bohren von Löchern und das parallele Laden ist verboten; die Verwendung von Eisenstangen und Sprengstoffen ist verboten; die Verwendung von Feuerwerkskörpern und offenem Feuer zur Beleuchtung ist verboten.

 

(9) Bei Verfüllarbeiten sind folgende Vorschriften zu beachten:

 

① Nach dem Befüllen muss die Füllqualität gewährleistet sein.

 

2. Es ist verboten, das Sprengloch ohne Sprengschlammfüllung zu sprengen.

 

③ Achten Sie beim Befüllen darauf, dass die aus dem Sprengstoffpaket herausführenden Leitungen nicht beschädigt werden.

 

(10) Beim Sprengen mit offener Flamme sind folgende Vorschriften zu beachten:

 

① Die Aushubarbeiten, die Wanderweiterung, die obere Auswahl und der Flachlochabbau müssen einmal gezündet werden. Beim Zünden in Gruppen darf eine Person nicht mehr als fünf Gruppen umfassen.

 

② Beim Zünden einer einzelnen Sekundärexplosion muss zuerst das Signalrohr oder die Zeitzündschnur gezündet werden. Ihre Länge darf ein Drittel der kürzesten zu diesem Zeitpunkt gezündeten Zündschnur nicht überschreiten, die längste darf jedoch 0,8 Meter nicht überschreiten.

 

③ Die Länge der Sicherung muss sicherstellen, dass das Personal an einen sicheren Ort evakuiert werden kann, die kürzeste darf jedoch nicht weniger als 1 Meter betragen.

 

④ Beim Strahlen in vertikalen Schächten, geneigten Schächten, hängenden Tanks und Oberlicht-Arbeitsflächen ist das Strahlen mit offener Flamme verboten.

 

⑤ Vor dem Zünden der Sicherung sollte die Länge des Schnittkopfes 5 cm nicht überschreiten. Eine Sicherung kann nur einmal durchgeschnitten werden. Es ist strengstens verboten, während der Installation oder des Schneidens zu zünden.

 

⑥ Nach dem letzten Schuss darf innerhalb von 15 Minuten unter Tage bzw. 5 Minuten im Freien niemand die Abbaufront betreten. Bis der Rauch abgezogen ist, ist das Betreten der Abbaufront nicht gestattet.

 

⑦ Es ist einer einzelnen Person verboten, unter der Erde eine Zündung vorzunehmen.

 

(11) Es ist strengstens verboten, auf die Aufnahme zurückzublicken.

 drill bit

(12) Beim Umgang mit Blindschüssen sind folgende Regelungen zu beachten:

 

① Wird ein Blindschuss gefunden, muss dieser in einem Geschäft behandelt werden. Andernfalls sollte in der Nähe ein deutliches Schild angebracht werden, und es sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen und die Übergabeverfahren abgeschlossen werden.

 

② Blindschüsse, die schwer zu handhaben sind, sollten unter Anleitung eines Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden.

 

③ Beim Umgang mit Blindschüssen ist es verboten, andere Arbeiten im Gefahrenbereich durchzuführen. Nach der Handhabung des Blindschusses müssen die verbleibenden Sprengstoffe überprüft und entfernt werden. Erst wenn die Sicherheit bestätigt ist, kann der Vorgang durchgeführt werden. ④ Beim Blindsprengen können Sie Sprengsätze nachladen oder parallele Löcher bohren (mindestens 0,3 Meter vom Blindsprengloch entfernt).

 

⑤ Es ist verboten, die Sprengsätze herauszunehmen oder herauszuziehen, und es ist verboten, sie mit Wind wegzublasen.

 

(13) Nach Gebrauch verbleibende Sprengstoffe, Zünder, Zündschnüre usw. sind rechtzeitig in das Materiallager zurückzubringen. Es ist strengstens verboten, sie herumzuwerfen oder zu übertragen.

 

3. Sicherheitstechnische Verfahren für Träger:

 

(1) Vor dem Betrieb ist zunächst zu prüfen, ob sich Strahlrauch, Reste von Blindstrahlen und schwimmende Steine ​​auf der Oberfläche befinden. Erst nach sicherer Handhabung kann der Betrieb durchgeführt werden.

 

(2) Vor dem Laden des Gesteins die Felswand mit Wasser besprühen und waschen.

 

(3) Werden Reste von Blindsprengstoffen gefunden, dürfen diese nicht privat entsorgt werden. Werden Reste von Blindsprengstoffen gefunden, sind diese dem Sprengmeister zur Entsorgung zu übergeben.

 

(4) Prüfen Sie vor dem Bewegen großer Blöcke, ob diese Risse aufweisen. Es ist strengstens verboten, große Blöcke zum Verladen von zwei oder mehr Personen anzuheben. Wenn eine Person die Blöcke nicht anheben kann, müssen sie zerdrückt werden. Prüfen Sie bei der Verwendung eines Vorschlaghammers, ob der Hammerkopf fest sitzt, und achten Sie auf Personen vor und hinter dem Lader. (5) Während des Betriebs des Gesteinsladers ist es strengstens verboten, das Fahrzeug vor dem Gesteinslader anzuheben. (6) Achten Sie beim Platzieren des Trichters auf Folgendes: 1) Beim Platzieren des Trichters müssen Personen auf beiden Seiten stehen. Es ist verboten, Erz (Abraum) direkt in den Trichter zu füllen. 2) Es ist verboten, Erz in den Trichter zu stoßen oder die Sprengung zu blockieren. 3) Achten Sie beim Platzieren des Trichters darauf, niemanden mit dem Brecheisen zu verletzen. 4) Prüfen Sie beim Platzieren des Trichters zunächst, ob die Halterung in der Nähe des Trichters gut ist. Es ist strengstens verboten, den Trichter zu leeren. 5) Stellen Sie sich bei einem verstopften Trichter seitlich hin und blicken Sie nicht direkt auf die Trichteröffnung. 4. Sicherheitstechnische Verfahren für Hilfskräfte:

 

(1) Vor dem Aufstellen der Pfeiler müssen die Seiten und die Oberseite abgeschlagen und die obere Platte sowie die beiden Seiten von losen Steinen befreit werden. Warten Sie, bis die Stützarbeiten sicher und zuverlässig durchgeführt werden. Tragen Sie beim Ausheben der Pfeilerlöcher eine Maske.

 

(2) Die Spezifikationen der Pfeiler und der Abstand zwischen den Schuppen sollten entsprechend dem Druck auf die obere Platte und die beiden Seiten sowie dem Grad der Gesteinszersplitterung bestimmt werden. Die Dichte sollte bei Bedarf erhöht werden.

 

(3) Der Stützenfuß des Horizontaltunnels muss bis zur Bodenplatte gegraben werden, um die Stabilität der Stützen zu gewährleisten. Alle Schnittstellen des Schuppens müssen geschlossen sein. Der Winkel zwischen den Stützen und der Horizontalen beträgt 80 Grad, um eine gleichmäßige Krafteinwirkung zu gewährleisten.

 

(4) Nachdem der Schuppen errichtet ist, werden die beiden Seiten mit Holz zusammengehalten. Bei größeren Aushubarbeiten kann dieser mit Rohsteinen aufgefüllt werden. Befindet sich im eingestürzten Dach ein Hohlraum, muss dieser mit Holz oder anderen Holzarten auf dem Schuppen aufgeschichtet werden, um den Hohlraum zu füllen und zu verfestigen.

 

(5) Nachdem der Schuppen errichtet ist, legen Sie das Stützholz an, um zu verhindern, dass der Schuppen durch Sprengungen umgeweht wird.

 

(6) Die Oberlichtstützen müssen fest und sicher gebaut sein, um ein Einstürzen der Sprengung zu verhindern. Auf der einen Seite des Fußgängerwegs sollten drei Stützen alle 1,8–2,0 Meter und auf der anderen Seite zwei Stützen alle 1,8–2,0 Meter vorhanden sein.

 

(7) Beim Auf- und Absteigen des Oberlichts sind die Werkzeuge (Axt, Meißel, Hammer) in der Werkzeugtasche zu verstauen. Die Materialien für den Auf- und Abstieg sind mit Seilen festzubinden. Die verwendeten Seile sind regelmäßig zu überprüfen.

 

(8) Die Oberlichtstützen und Bodenbalken müssen rechtzeitig nachgeführt werden, wobei zwischen den einzelnen Stützen ein Abstand von 0,8 bis 1,0 Metern eingehalten werden muss. Beim Klettern in einem Winkel von mehr als 45 Grad sollten die Stützen und Bodenbalken nicht mehr als 1 Meter von der Baustelle entfernt sein, um das Laden und Sprengen zu gewährleisten.

 

(9) Auf dem Gehsteig des geneigten Schachts sind Leitern anzubringen, und Ruheplattformen (Anti-Sheds) sind in einer Reihe mit den Stufen anzuordnen. Der Abstand zwischen den einzelnen Ruheplattformen darf 8 Meter nicht überschreiten, und auf beiden Seiten der Leiter sind Handläufe anzubringen.

 

(10) Der Abstand zwischen der Leiter und der Arbeitsfläche des Schrägschachts sollte nicht mehr als 5 Meter betragen, und der Abstand zwischen den Schrägschachtstützen sollte nicht mehr als 2 Meter betragen, um die Verbindung zur Straße herzustellen und die Wasserpumpe zu installieren. 5. Sicherheitsverfahren für den Betrieb von Gesteinsladern: (1) Gesteinslader müssen geschult sein und mit den Betriebstechniken und der mechanischen Leistung vertraut sein. Unqualifizierte Bediener dürfen die Maschine nicht bedienen. (2) Vor der Inbetriebnahme muss der Fahrer sorgfältig prüfen, ob alle Teile der Maschine in gutem Zustand sind, ob sich im Arbeitsbereich des Gesteinsladers loses Gestein befindet, das bewegt werden muss, ob Breite und Höhe des Tunnels ausreichend sind und ob der Abstand zwischen der Bedienseite des Fahrers und der Tunnelwand mindestens 0,7 Meter beträgt. (3) Der Gesteinslader muss vor dem Beladen gewaschen und der Abraumhaufen mit Wasser besprüht werden, um Staub zu entfernen. (4) Niemand darf sich dem Arbeitsbereich des Trichters nähern, und Personen in der Nähe des Grubenwagens müssen sich während des Entladens fernhalten. (5) Während des Betriebs des Gesteinsladers ist das Ölen oder Reinigen der Maschine verboten. (6) Es ist verboten, dass zwei Personen gleichzeitig einen Gesteinslader bedienen. (7) Wenn der Fahrer den Gesteinslader verlässt, muss die Stromzufuhr unterbrochen werden. Beim Einschalten muss das Personal in der Umgebung der Maschine vorab benachrichtigt werden. (8) Der Fahrer darf ohne die Mitwirkung des Wartungspersonals keine Teile der Maschine demontieren. (9) Der Gesteinslader muss mit einer Beleuchtung ausgestattet sein. (10) Beim Sprengen muss die Maschine an einem sicheren Ort abgestellt werden. (11) Während des Betriebs der Maschine muss das Kabel immer gezogen werden, um ein Einklemmen zu verhindern. 6. Sicherheitsverfahren für Klempner: (1) Schließen Sie die Luft- und Wasserleitungen rechtzeitig entsprechend den Betriebsanforderungen an und installieren Sie die Luft- und Wasserköpfe, um sicherzustellen, dass weder Wasser noch Luft austreten. 

(2) Beim Anschluss von Rohrleitungen in horizontalen Tunneln sind folgende Vorschriften zu beachten: 

① Die Luft- und Wasserleitungen sollten nicht mehr als 10–12 Meter von der Tunnelfront entfernt sein, und die Schienen sollten nicht mehr als 5–7 Meter vom Tunnelkopf entfernt sein. 

② Jeder Tunnelkopf muss über einen Luftkopf und einen Wasserkopf verfügen. 

③ Die Luft- und Wasserleitungen müssen mit Aufhängeösen sicher aufgehängt werden und die Drahtköpfe sollten in Richtung Felswand gebogen sein. 

④ Jede Durchgangslinie sollte mit einem separaten Feng-Shui-Tor ausgestattet sein, und auf der Hauptlinie sollte alle 100–300 Meter ein allgemeines Feng-Shui-Tor installiert werden.

⑤ Verwenden Sie gemäß den Bahnspezifikationen Schwellen, die den Anforderungen entsprechen. Der Schwellenabstand beträgt in der Regel etwa 0,8 bis 1,0 Meter. An Weichen und Kurven sollten die Schwellen länger und dichter sein.

⑥ Verlegen Sie die Gleise entsprechend den Konstruktionsanforderungen entlang der Gürtellinie, verbreitern Sie die Kurven und heben Sie die äußeren Schienen an.

⑦ Die Spikes sollten versetzt und nicht in einer geraden Linie genagelt werden. Die Schrauben an der Verbindung zwischen den Schienen und den Schienen sollten festgezogen und mit Stahlstangen fixiert werden.

⑧ Die Feng-Shui-Rohre im Hengchuan-Tunnel sollten gewölbt oder geerdet sein, um die erforderliche Höhe (mehr als 1,8 Meter) zu gewährleisten.

(3) Beim Anschluss von Rohrleitungen am Dachfenster sind folgende Vorschriften zu beachten:

① Das Feng-Shui-Rohr muss nahe an der Seite sein und darf nicht durch die Mitte verlaufen.

② Alle 6–8 Meter muss es mit Draht Nr. 8 fest an der Tunnelseite befestigt werden.

③ Die Wind- und Wasserleitung sollte beim Ausheben des Oberlichts an der Unterseite des Sicherheitsschuppens angeschlossen werden.

④ Unter jedem Oberlicht muss ein unabhängiges Wind- und Wassertor vorhanden sein.

⑤ Die Wind- und Wasserleitung kann erst angeschlossen werden, nachdem der Sprengrauch weggeblasen wurde. Der Betrieb durch eine Person ist verboten.

(4) Der Anschluss von Wind- und Wasserleitungen sowie von Eisenbahnarbeiten sollte eine halbe Stunde nach Abschluss der Bohrungen und vor dem Sprengen erfolgen. Versuchen Sie, den Anschluss von Wind- und Wasserleitungen nach der Arbeit zu vermeiden.

(5) Leisten Sie gute Arbeit bei der Wartung von Wind- und Wasserleitungen und beheben Sie Probleme wie Luftlecks, Wasserlecks und Explosionen rechtzeitig.

(6) Die Gewinde der Rohrleitung müssen fest angezogen werden. Nach dem Anschluss muss sie mit Draht fest aufgehängt und der Drahtkopf in Richtung Felswand gebogen werden.

(7) Schließen Sie bei der Reparatur der Rohrleitung zuerst die Luftklappe. Reparieren Sie nicht bei Wind, um zu verhindern, dass das Rohr bricht und Personen verletzt werden.

(8) Die auf jeder Arbeitsfläche eingesetzten Sprühsprinkleranlagen müssen instand gehalten werden.

(9) Alle Wind- und Wasserleitungen sollten entsprechend den Konstruktionsanforderungen verlegt werden. Zu viele oder zu scharfe Bögen sollten vermieden werden. (10) Bei einer Luftleitungslänge von 500–1000 Metern sollte an geeigneter Stelle ein Luft-Wasser-Abscheider angeschlossen werden. Befindet sich Wasser im Luftkanal, sollte es sofort abgelassen werden.

(11) Beim Verlegen der Weiche sind die Radschienen einzubauen.

(12) Die Spurweite sollte erweitert und die äußeren Schienen im Kurvenabschnitt erhöht werden.


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