Felsabbrucharbeiten im Freien
1. Das Tieflochstrahlen wird je nach Durchmesser in 4 Klassen eingeteiltgebohrtes Loch. Darunter die Daten des 50mm<φ≤Die 100-mm-Klasse basiert hauptsächlich auf den statistischen Daten der BlendePhi76 mm; die Daten des 100mm<φ≤Die 150-mm-Klasse basiert hauptsächlich auf den statistischen Daten der BlendePhi110 mm;
Die Daten des 150mm<φ≤Die 250-mm-Klasse basiert hauptsächlich auf der Statistik der BlendePhi200 mm; die Daten derPhi>Die 250-mm-Klasse basiert hauptsächlich auf der Statistik der BlendePhi310mm.
2. Beim Glattstrahlen und Vorspaltstrahlen wird die Strahlfläche als feste Maßeinheit verwendet. Die Glattsprengung und die Vorspaltsprengung werden je nach Bohrlochdurchmesser in 5 Stufen eingeteilt:φ≤50mm, 50mm<φ≤100mm, 100mm<φ≤150mm, 150mm<φ≤250mm undPhi>250mm.
Es gibt nur zwei Ebenen der horizontalen Vorspaltsprengung, nämlichφ≤50mm und 50mm<φ≤100mm. Die Projektmengenquote für horizontale Vorspaltsprengung basiert auf der Quote für gerade geneigte Löcher bei Glattsprengung und Vorspaltsprengung, multipliziert mit einem Koeffizienten von 1,2.
3. Bei Steinabbruchprojekten in Städten und komplexen Umgebungen sollten die komplexen Umgebungen klassifiziert und unterschieden werden. Die komplexen Umgebungen des Steinabbruchs im Freien sind in drei Kategorien unterteilt: A, B und C:
Komplexe Umgebung der Klasse A bezieht sich auf die Sprengreichweite zu nationalen Kulturdenkmälern erster und zweiter Klasse, äußerst wichtigen Einrichtungen, äußerst präziser und wertvoller Ausrüstung und wichtigen Gebäuden (Bauwerken) im Umkreis von 50 m oder zu nationalen Kulturdenkmälern dritter Klasse, Kulturdenkmälern der Provinz und wichtige Einrichtungen. , Wohnhäuser, Bürogebäude, Fabriken usw. innerhalb von 10 m;
Komplexe Umgebung der Klasse B bezieht sich auf die Sprengreichweite zu nationalen Kulturdenkmälern erster und zweiter Klasse, äußerst wichtigen Einrichtungen, äußerst präzisen und wertvollen Instrumenten und Geräten sowie wichtigen Gebäuden (Bauwerken) mit einem äquidistanten Abstand von mehr als 50 m, weniger als oder gleich 100 m oder zu nationalen Kulturdenkmälern dritter Klasse, Kulturdenkmälern der Provinz, wichtigen Einrichtungen, Privathäusern, Bürogebäuden,
Der äquidistante Abstand zwischen Werkstätten ist größer als 10 m, kleiner oder gleich 50 m;
Komplexe Umgebung der Klasse C bezieht sich auf die Sprengreichweite zu nationalen Kulturdenkmälern erster und zweiter Klasse, äußerst wichtigen Einrichtungen, äußerst präziser und wertvoller Ausrüstung und wichtigen Gebäuden (Bauwerken) mit einer Entfernung von mehr als 100 m und weniger als 200 m oder zu Nationale Kulturdenkmäler dritter Klasse, Kulturdenkmäler der Provinz, Wichtige Einrichtungen, Wohngebäude, Bürogebäude, Fabriken usw. Entfernungen größer als 50 m, weniger als 100 m.
Die Quote für die Anzahl der Steinabbruchprojekte in städtischen und komplexen Umgebungen umfasst nur den Inhalt der Sprengarbeiten und nicht den Inhalt des Schutzes vor schädlichen Auswirkungen der Sprengung. Die Anzahl der Schutzmaßnahmen gegen schädliche Auswirkungen der Sprengung wird entsprechend der Sprengplanung des konkreten Projekts gesondert berechnet. Nach der Berechnung der Anzahl der Projekte für Flachlochsprengung und Tieflochsprengung in städtischen und komplexen Umgebungen,
Gewöhnliches Flachlochstrahlen und Tieflochstrahlen (50 mm<φ≤100mm) als Basis verwendet werden. Abgesehen von der Menge an Sprengstoffen ist es angemessener, die Menge an Arbeitskräften, Maschinen und Materialien mit einem bestimmten Koeffizienten zu multiplizieren. Der Volumenverbrauch der Sprengtechnik in komplexen Umgebungen der Klasse A wird mit dem Faktor 3,0 multipliziert; Der Volumenverbrauch der Sprengtechnik in komplexen Umgebungen der Klasse B wird mit dem Faktor 2,0 multipliziert.
Der strahltechnische Mengenverbrauch der komplexen Umgebung der Klasse C wird mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
Die Arbeitsinhalte in der Mengenkontingenttabelle sind: Bohren, Bohren, Inspektion, Laden, Füllen, Anschließen des Kreislaufs, Warnung, Detonation, Inspektion nach der Sprengung und Nachzerkleinerung großer Steine. Die Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen Auswirkungen von Sprengungen sind entsprechend der Sprengplanung des konkreten Vorhabens gesondert zu berechnen.
4. Die Sprengarbeiten an angrenzenden Hängen werden entsprechend der Art und Bedeutung des Hangs als äußerst wichtige Einrichtungen oder als allgemein wichtige Einrichtungen ausgewiesen, z. B. Eisenbahnen der Klassen I und II, Schnellstraßen, Kraftwerke usw. können als äußerst wichtige Einrichtungen ausgewiesen werden .
5. Für die Sprengung großer Felsbrocken wird auf die Berechnung der Flachstrahl-Sprengungsquote verwiesen.
6. Informationen zum Abbruch von Steinen zur Nivellierung von Feldern finden Sie in der entsprechenden Quote für Tieflochsprengung oder Flachlochsprengung.
7. In Anbetracht der Tatsache, dass Emulsionssprengstoffe bei Sprengprojekten im Haushalt weit verbreitet sind, werden die Sprengleistung und die Zerkleinerungswirkung von Emulsionssprengstoffen mit unterschiedlichen Formulierungen und 2#-Gesteins-Ammoniumnitrat-Sprengstoffen verglichen. Berechnete Nutzungsmenge.