Sicherheitsverfahren für mitteltiefe Bohrlöcher und flachen Bergbau
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bergwerkssicherheitsgesetzes und des Produktionssicherheitsgesetzes der Volksrepublik China wurden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Stärkung des Arbeitsschutzes, Umsetzung der Politik „Sicherheit geht vor, Prävention steht an erster Stelle“ und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Mitarbeiter spezielle Sicherheitsbetriebsverfahren dieser Branche entwickelt, die auf den spezifischen Bedingungen des Bergwerksbaus des Unternehmens in den letzten Jahren basieren.
Gesteinsbohrungen
Artikel 1: Bohrmaschine und Bohrgestell müssen separat zur Abbaustelle transportiert werden. Die Montage muss in der Reihenfolge Grundhebel, Luftaufsatz, Scheibe, Drücker und Bohrkrone erfolgen. Nach der Montage müssen alle Komponenten sicher und zuverlässig sein. Die Hauptluftansaugleitung und die Wasserleitung müssen vor dem Anschluss an die jeweiligen Komponenten sauber geblasen werden, um das Eindringen von Schlamm und Sand in die Maschine zu verhindern.
Artikel 2: Überprüfen Sie sorgfältig, ob das Dach stabil ist, um zu verhindern, dass lose Steine Personen verletzen oder die Maschine oder andere Geräte beschädigen.
Artikel 3: Der Luftdruck sollte etwa 0,5 MPa betragen und der Wasserdruck zwischen 0,4 und 0,6 MPa.
Artikel 4: Vor jeder Schicht muss der Schmierstoffgeber mit Öl gefüllt werden, um eine gute Schmierung aller Komponenten während des Betriebs zu gewährleisten. Der Betrieb ohne Öl ist strengstens verboten.
Artikel 5: Überprüfen Sie sorgfältig, ob Werkzeuge, Winkelmesser, Beleuchtungskörper und Zeichnungen vollständig sind, und legen Sie ausreichend Bohrer bereit.
Artikel 6: Überprüfen Sie alle Rohrleitungsverbindungen sorgfältig auf Lockerheit und Schläuche auf Risse, um sichere Verbindungen zu gewährleisten und Unfälle durch Ablösung zu vermeiden.
Artikel 7: Es ist strengstens verboten, den Bohrer ohne Last mit vollem Luftdruck laufen zu lassen.
Artikel 8: Wird beim Bohren von Gestein ein Fehler festgestellt, muss dieser umgehend behoben werden. Ein Betrieb mit Defekten ist nicht zulässig. Bei Reparaturen muss die Bohrstange im oberen Loch fest mit der Bodenplatte verbunden sein, um ein Herunterfallen und damit Verletzungen zu verhindern.
Artikel 9: Überprüfen Sie beim Be- und Entladen von Bohrstangen die Bohrwerkzeuge sorgfältig auf Beschädigungen. Bei Beschädigungen ersetzen Sie sie umgehend.
Artikel 10: Vermeiden Sie beim Zerlegen und Zusammenbauen von Bohrwerkzeugen direktes Hämmern auf die Komponenten. Verwenden Sie Hartholzblöcke als Polsterung, um Schäden an den Bohrteilen zu vermeiden.
Artikel 11: Implementieren Sie ein striktes Schichtübergabesystem und führen Sie Aufgaben wie Festziehen, Prüfen, Detaillieren, Übergeben, Aufzeichnen und Einsammeln gewissenhaft durch.
Artikel 12: Halten Sie sich strikt an den Bauplan, führen Sie die Bohrprotokolle sorgfältig durch und überprüfen Sie regelmäßig Änderungen der Neigung, des Azimuts und des Reihenabstands. Bei Problemen wenden Sie sich umgehend an das technische Personal.
Artikel 13: Führen Sie sorgfältig regelmäßige Inspektionen und tägliche Wartungsarbeiten an der Ausrüstung durch.
Laden
Artikel 14: Das Ladegerät (BQF-100 oder ähnliches) muss mit einem Manometer am Druckregelventil ausgestattet sein, um den Ladebetriebsdruck effektiv zwischen 0,25 und 0,4 MPa zu regeln. Dies verhindert übermäßigen Druck, der zu zu hohen Ladegeschwindigkeiten und erhöhten statischen Elektrizitätseffekten führt.
Artikel 15: Die Feuchtigkeit der Arbeitsfläche muss regelmäßig geprüft werden. Wenn sie nicht 85 % erreicht, muss zur Behandlung Wasser eingesprüht werden.
Artikel 16: Das Ladegerät muss stabil auf der Abbaufläche platziert werden. Gießen Sie eine angemessene Menge Wasser in den Bereich der Ladegerätfüße und fügen Sie eine kleine Menge Kochsalz (NaCl) hinzu, um eine effektive Erdung des Ladegeräts zu gewährleisten.
Artikel 17: Installieren Sie an der Abbaufront einen Streustromtester, um Streuströme zu messen und stellen Sie aus Sicherheitsgründen sicher, dass diese 50 mA nicht überschreiten.
Artikel 18: Während des Ladevorgangs ist das Einbringen elektrischer Zünder in die Abbaufront strengstens verboten.
Artikel 19: Nach Abschluss der Ladung sind die Abbaufront und die angrenzenden Betriebsflächen zu überprüfen, um deren Sicherheit zu bestätigen, bevor mit der Sprengung begonnen wird.
Strahlen
Artikel 20: Bereiten Sie den Sprengplan sorgfältig auf der Grundlage der Bergbauanforderungen vor und lassen Sie ihn erst nach Genehmigung durch den zuständigen Vorgesetzten und die Sicherheitsabteilung umsetzen.
Artikel 21: Beachten Sie die Anforderungen des Sprengkonzepts und führen Sie die Sprengladungen der Reihe nach durch. Halten Sie während des Betriebs unbedingt die folgenden Anforderungen ein:
(a) Sprengstoffe und andere pyrotechnische Materialien müssen von dafür zuständigem Personal eingesammelt und getrennt gelagert werden.
(b) Rauchen und offenes Feuer sind auf dem Einsatzgelände strengstens verboten. Zündmittel müssen in dafür vorgesehenen Behältern von dafür zuständigem Personal mitgeführt werden.
(c) Warnlinien müssen strikt eingerichtet sein. Die Zündung kann erst erfolgen, nachdem sichergestellt wurde, dass Warnmaßnahmen vorhanden sind.
(d) Sichern Sie elektrische Geräte und Ausrüstungen innerhalb des Warnbereichs sorgfältig.
Artikel 22: Schalten Sie nach dem Sprengen sofort den Ventilator ein, um die Sprenggase abzusaugen und eine Vergiftung durch den Sprengrauch zu verhindern.
Artikel 23: Nach der Sprengung ist die Sprengstelle sorgfältig zu untersuchen. Sollten Fehlzündungen festgestellt werden, müssen diese umgehend von dafür zuständigem Personal behoben werden. Niemand darf die Sprengstelle betreten, bis die Störung behoben oder behoben ist.
Sicherheitsverfahren für den Flachbergbau
Halten Sie sich strikt an den Bauplan und sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung. Der flache Abbaubereich muss mit mindestens zwei Jod-Wolfram-Lampen beleuchtet werden, und die Beleuchtungskabel müssen intakt und freiliegend sein.
Nach dem Betreten der Abbaufront müssen lose Gesteine sorgfältig entfernt und Seitenwände und Wände mit Sprühnebel abgewaschen werden. Das Besprühen der Dachfläche der flachen Abbaufront ist jedoch verboten. Die Abbaufront muss mit langen und kurzen Brechstangen ausgestattet sein, um lose Gesteinsfragmente schnell von den Seitenwänden zu entfernen.
Beim Abbau im Flachbau (Streckenbau) ist darauf zu achten, dass der Zugang für das Personal zu den Verbindungsstollen ungehindert ist. Die Zu- und Abgänge im Abbaubereich sowie die Beleuchtung der Betriebspunkte müssen ausreichend sein. Leitern und Plattformen müssen robust und zuverlässig sein.
Flachbaugruben müssen mit Sprengstoff- und Zünderbehältern ausgestattet sein. Beim Einsammeln von Sprengmaterial sind Rucksäcke und Zündertaschen zu verwenden. Nach dem Transport des Sprengmaterials zur Baustelle müssen Sprengstoff und Zünder getrennt, in Kisten verpackt und verschlossen gelagert werden.
Bei der teilweisen Erzförderung ist eine gute Koordination zwischen Ober- und Unterpersonal erforderlich. Im Aufnahmebereich des Erzfördertrichters ist der Betrieb strengstens untersagt. Die Öffnung der Erzrutsche muss mit einem Gitterrost und einem beweglichen Sicherheitsgitter ausgestattet sein. Wenn kein Erz geharkt wird, muss die Brunnenöffnung geschlossen sein.
Beim Aufbau von Personalschachtplattformen und -leitern müssen die Sicherheitsverfahren strikt eingehalten werden, was eine stabile Installation erfordert.
Rohrleitungen vor Ort müssen sauber aufgehängt (oder verlegt) werden, ohne dass Luft-, Wasser- oder Stromlecks auftreten. Die Schutzvorrichtungen der Geräte müssen vollständig sein, und die Geräte müssen ordnungsgemäß gepflegt und verwendet werden.
Achten Sie beim Abbau darauf, die Erzpfeiler nicht zu beschädigen. Je nach Stabilität der Gesteinsschichten sind entsprechende Stütz- und Schutzmaßnahmen für die Decke zu treffen. Der flache Abbaubereich muss strikt der Planung entsprechen, und die im Entwurf vorgesehenen Erzpfeiler dürfen nicht beschädigt oder übergraben werden. Die Abbaureihenfolge muss den Planungsanforderungen strikt entsprechen.
Jede Schicht muss lose Gesteinsfragmente von den Personalzufahrten und Einsatzpunkten entfernen. Erst nach der Beseitigung der losen Gesteinsfragmente kann der Betrieb fortgesetzt werden. Flache Abbaugebiete müssen über mindestens zwei Notausgänge verfügen, und das Personal darf nur über Notausgänge ein- und ausgehen.
Betriebspersonal muss beim Betreten und Verlassen des Abbaugebiets die vorgesehenen Wege einhalten. Rasten, Plaudern und Herumtollen in abgebauten Gebieten ist strengstens verboten.
Wenn die Neigung des Rechens 30° überschreitet, muss vor dem Elektrorechen eine Steinschlagsicherung installiert werden. Bei Steigungen über 30° für den Personalzugang sind Rutschsicherungen zu installieren. Das Personal muss den Weg beim Auf- und Abstieg sondieren und auf rollende Steine achten, die Personen verletzen könnten.
Im Flachbau muss sichergestellt werden, dass das Belüftungssystem und die Anlagen intakt sind. Vor jeder Schicht muss die CO-Konzentration streng geprüft werden. Nur bei entsprechender Qualifikation kann der Betrieb aufgenommen werden.
Während des Betriebs sind Veränderungen am Dach stets zu beobachten. Bemerkt das Betriebspersonal ungewöhnliche Geräusche, ungewöhnliche Risse, häufige Steinschläge usw. im Dach des abgebauten Bereichs, muss es die Baustelle unverzüglich evakuieren und den Vorgesetzten etagenweise Bericht erstatten.
Wird während der Arbeiten ein großflächiger Dacheinsturz oder Anzeichen eines großflächigen Dacheinsturzes festgestellt, sind die Arbeiten sofort einzustellen, die Baustelle zu räumen und den Vorgesetzten zu informieren.
Bei der Erzgewinnung mit elektrischen Rechen müssen die Sicherheitsvorschriften für elektrische Rechen strikt eingehalten werden. Große Blöcke müssen innerhalb des Abbaugebiets zerkleinert werden. An steileren Hängen ist darauf zu achten, dass rollende Steine keine Personen verletzen.
Die Mündung der Erzrutsche muss mit einer Vorrichtung zur Staubunterdrückung und einem Gitter ausgestattet sein, um Staub und große Blöcke unter Kontrolle zu halten.
Nachdem die Gewinnung abgeschlossen ist, versiegeln Sie das ausgegrabene Gebiet und untersagen Sie dem Personal strengstens, das ausgegrabene Gebiet zu betreten.