Betriebsabläufe im Tagebau
I. Sicherheitsmaßnahmen beim Sprengen
1. Implementieren Sie ein Vollzeit-Blastersystem. Personal, das mit Sprengarbeiten beschäftigt ist, muss eine Schulung zum technischen Wissen über Sprengsicherheit absolvieren, die vom Kreisamt für öffentliche Sicherheit organisiert wird, die Prüfung bestehen und ein Sprenger-Bedienungszertifikat besitzen.
2. Implementieren Sie ein System mit geplanten Sprengungen. Die Zeit für die Sprengungen wird jeden Tag vom Sicherheitsbeauftragten des Steinbruchs entsprechend der jeweiligen Situation festgelegt und dem Leiter des Steinbruchs zur Genehmigung vorgelegt.
3. Aufgaben des Sprengtechnikers: ① Verantwortlich für die Planung von Sprengprojekten, die Bauleitung und die Qualitätsprüfung; ② Verantwortlich für die Ausarbeitung technischer Sprengsicherheitsmaßnahmen und die Kontrolle der Umsetzung; ③ Verantwortlich für die Ausarbeitung technischer Maßnahmen zur Blindsprengbehandlung und die Bereitstellung technischer Anleitung; ④ Mitwirkung bei der Zerstörung von Sprenggeräten; ⑤ Mitwirkung bei der Untersuchung und Bewältigung von Sprengunfällen.
4. Pflichten des Personals für die Verwaltung von Sprengstoffen: ① Verantwortlich für die Inspektion, Lagerung, Verteilung und Statistik von Sprengstoffen; ② Hat das Recht, die Ausgabe von Sprengstoffen an Personen ohne Sprengzertifikat zu verweigern; ③ Ist verantwortlich für die Überprüfung der Sicherheit des Lagerbereichs, der Brandschutzeinrichtungen und der Blitzschutzgeräte und muss bei Entdeckung unsichere versteckte Gefahren umgehend beseitigen und, wenn diese nicht beseitigt werden können, dem Leiter des Steinbruchs rechtzeitig Meldung erstatten; ④ Sprengstoffe mit Qualitätsproblemen sowie abgelaufene, beschädigte und ungültige Sprengstoffe rechtzeitig zählen und melden; ⑤ Bei der Vernichtung von Sprengstoffen mitwirken; ⑥ Hat das Recht, die Ausgabe von Sprengstoffen an Personen zu verweigern, die mehr als geplant und die angegebene Menge an Sprengstoffen erhalten.
5. Pflichten des Sprengmeisters: ① Führen Sie die Sprengarbeiten gemäß den Sprengvorschriften durch. ② Verwenden Sie die Sprengausrüstung sicher, platzieren Sie sie nicht wahllos, verlieren Sie sie nicht, geben Sie sie nicht an andere weiter, zerstören Sie sie nicht und verwenden Sie sie nicht unbefugt für andere Zwecke. ③ Überprüfen Sie die Baustelle nach der Sprengung sorgfältig und beheben Sie Blindschüsse und andere unsichere Situationen rechtzeitig bzw. melden Sie diese. ④ Nach Abschluss der Sprengung muss die verbleibende Sprengausrüstung rechtzeitig in das Sprengausrüstungslager zurückgebracht werden. Sie darf nicht privat aufbewahrt, an andere weitergegeben oder verkauft werden.
6. Sprengarbeiten sind verboten, wenn auf der Sprengstelle eine der folgenden Bedingungen vorliegt: ① Es besteht die Gefahr eines Deckeneinsturzes oder eines Abrutschens eines Hangs. ② Die Sprengparameter oder die Bauqualität entsprechen nicht den Konstruktionsanforderungen. ③ Es besteht die Gefahr, dass Wasser aus der Abbaustelle spritzt oder in den Sprenglöchern und Höhlenkammern ungewöhnliche Temperaturen herrschen. ④ Die Sicherheit von Geräten oder Gebäuden ist gefährdet und es wurden keine wirksamen Schutzmaßnahmen getroffen. ⑤ An der Grenze der Gefahrenzone ist keine Warnung angebracht. ⑥ Der Durchgang ist unsicher oder blockiert, die Stützspezifikationen unterscheiden sich erheblich von den Bestimmungen der Stützanleitung oder die Stütze der Abbaustelle ist beschädigt. ⑦ Unzureichendes Licht oder keine Beleuchtung in der Höhlenkammer. ⑧ Die Arbeiten wurden nicht streng gemäß den Anforderungen dieser Verordnung vorbereitet.
7. Sprengungen sind an Gewittertagen, bei Nebel, an windigen Tagen über Stufe 7, in der Dämmerung und nachts verboten. Wenn während der Sprengarbeiten Gewitter auftreten, müssen die Sprengarbeiten sofort abgebrochen und die Gefahrenzone schnell evakuiert werden.
8. Beim Laden sind folgende Vorschriften zu beachten: ① Vor dem Laden sind die Sprenglöcher und Pulvertöpfe zu prüfen, zu reinigen und abzunehmen; ② Die Sprengladung ist entsprechend den Messdaten zu korrigieren und die ursprünglich entworfene Ladung ist vom Leiter der Sprengarbeiten oder dem Sprengtechniker und technischen Personal zu genehmigen; ③ Die Ladung muss entsprechend der berechneten Ladung geladen werden und die Ladehöhe darf beim Sprengen von tiefen und flachen Löchern nicht überschritten werden; ④ Beim Laden von Sprengstoffpaketen und Sprengstoffsäulen ist das Werfen oder Aufprallen strengstens untersagt; ⑤ Wenn flache und tiefe Löcher verstopft sind, können vor dem Laden empfindlicher Sprenggeräte wie Zünder und Sprengstoffsäulen funkenfreie Werkzeuge verwendet werden; ⑥ Wenn sich herausstellt, dass das Sprengstoffpaket (einschließlich Zünder) nicht an seinem Platz installiert ist und von der Sprengstoffsäule vergraben ist und nicht leicht angehoben werden kann, ist es verboten, es herauszuziehen, und es ist gemäß den einschlägigen Vorschriften zum Umgang mit Blindwaffen zu handhaben; ⑦ Zum Laden müssen hölzerne Waffenstäbe verwendet werden; ⑧ Feuerwerkskörper sind verboten, und zum Anzünden ist offenes Feuer verboten. ⑨ Beim Auftreffen auf explosive Klumpen Ammoniumnitrat sollten Papierröhren vor der Verwendung vorsichtig mit der Hand geknetet und abgepacktes Pulver vor Gebrauch vorsichtig mit Holzhämmern und -stöcken zerbrochen werden.
9. Sprengwarnung und -signal: ① 10 Meter vom Ladeplatz entfernt eine rote Fahne aufstellen, um die Sprenggefahrenzone zu kennzeichnen, und unbefugtem Personal den Zutritt verbieten; ② Die Handhabung von Sprengschnüren und Sprengsäcken vor Ort sollte an einem sicheren Ort 20 Meter vom Sprengbereich für mittlere und tiefe Löcher und 50 Meter vom Sprengbereich für Kammern entfernt erfolgen; ③ Vor der Sprengung die Warngrenze der Sprenggefahrenzone entsprechend der Sprengplanung und den spezifischen Bedingungen des Standorts und der Beladung bestimmen und Wachposten aufstellen. Jeder Wachposten sollte sich in Sichtweite der benachbarten Wachposten befinden; ④ Vor der Sprengung müssen deutliche akustische und visuelle Signale ausgegeben werden, damit Personen in der Gefahrenzone sie hören und sehen können. Mitarbeiter und Anwohner sollten die Bedeutung des Warnbereichs, der Warnschilder und der Tonsignale sowie die angegebene Sprengzeit im Voraus kennen.
10. Zündschnurdetonation: ① Die Zündschnur sollte bei Bedarf im Voraus mit einem scharfen Messer abgeschnitten werden. An beiden Enden jeder Spule sollten 5 cm abgeschnitten werden. Es ist verboten, die Zündschnur zu durchtrennen, die mit dem Zünder und dem Pulverbeutel verbunden oder mit Sprengstoff gefüllt ist. ② Das Zündschnurdetonationsnetzwerk sollte durch Überlappung, Seemannsverbindung und andere Methoden verbunden werden. Bei Überlappungen darf die Überlappungslänge nicht weniger als 15 cm betragen, und es dürfen keine Fremdkörper und Sprengstoffrollen in der Mitte eingeklemmt werden, und die Bindung muss fest sein. Der Winkel zwischen der Zweigleitung und der Hauptleitung in Explosionsrichtung darf nicht größer als 90 ° sein. Der Zünder der Zündschnur sollte 15 cm vom Ende der Zündschnur entfernt festgebunden sein, und das Energiesammelloch des Zünders sollte in die Explosionsrichtung der Zündschnur zeigen. ③ Im Zündschnurnetzwerk sind Knoten und Schlaufen mit Ausnahme des Seemannsknotens verboten. Bei versetzter Anordnung sollten die Sprengschnüre mit Polstern mit einer Dicke von mindestens 10 cm ausgekleidet sein; ④ Wenn die Höhlenkammer gesprengt wird, kann die Stelle, an der die Zündschnur mit dem Ammoniumnitrat-Sprengstoff in Kontakt kommt, mit Plastik umwickelt werden, um ein Austreten von Öl zu verhindern.
11. Inspektion nach dem Sprengen: ① Nach dem Sprengen dürfen die Sprengarbeiter die Sprengstelle für mindestens 5 Minuten betreten. ② Wenn Blindsprengungen, Dacheinstürze, gefährliche Steine, Stützschäden usw. festgestellt werden, müssen diese rechtzeitig behoben werden. Vor der Bearbeitung müssen vor Ort Gefahrenwarnungen oder -schilder aufgestellt werden. ③ Nach der Inspektion und Bearbeitung, um sicherzustellen, dass die Sprengstelle sicher ist, dürfen die Mitarbeiter die Sprengstelle betreten. ④ Nach jeder Sprengung muss der Sprengarbeiter das Sprengprotokoll sorgfältig ausfüllen.
12. Handhabung von Blindsprengungen: ① Wenn eine Blindsprengung festgestellt oder vermutet wird, muss sie sofort gemeldet und rechtzeitig behandelt werden. Wenn sie nicht rechtzeitig behandelt werden kann, müssen in der Nähe deutliche Schilder angebracht und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden; ② Bei der Handhabung von Blindsprengungen dürfen keine unbefugten Personen anwesend sein, und an der Grenze der Gefahrenzone müssen Warnhinweise angebracht und andere Vorgänge verboten werden. Das Herausziehen oder Herausnehmen des Zünders ist verboten; ③ Wenn eine Blindsprengung auftritt, muss sie im Dienst behandelt werden. Wenn sie nicht oder nicht vollständig im Dienst behandelt werden kann, muss die Blindsituation (Nummer, Sprenglochrichtung, Ladungsmenge und Zünderposition, Behandlungsmethode und Behandlungsmeinungen usw.) vor Ort klar erklärt werden und die nächste Schicht wird sich darum kümmern; ④ Bei jeder Handhabung einer Blindsprengung muss die Person, die die Blindsprengung handhabt, eine Registrierungskarte ausfüllen.
2. Sicherheitsbestimmungen für den Tagebau
1. Setzen Sie das Prinzip „Erst Abtragen, dann Abbau“ sowie die Trennung von Abtragen und Abbau um. Die Abbaufront sollte mehr als 4 Meter vor der Abbaufront liegen.
2. Führen Sie einen stufenweisen Abbau mit einer Schichthöhe von 10 bis 20 Metern und einer Breite der geschichteten Felsbohrplattform von mindestens 20 Metern durch. Der endgültige Neigungswinkel wird entsprechend der Stabilität der Felsmasse bestimmt, darf jedoch maximal 75 Grad betragen.
3. Der Einsatz von Bergbaumethoden wie Expansionstopfsprengungen und Bodeneinsturz ist strengstens verboten.
4. Vor und während des Betriebs sowie nach jeder Sprengung müssen die Bediener eine Sicherheitsinspektion des Hangs durchführen. Wenn auf der Arbeitsfläche Risse festgestellt werden oder wenn sich auf dem Hang schwimmende Steine, gefährliche Felsen und Schirmvorsprünge befinden, die einstürzen könnten, muss das gesamte Personal unverzüglich an einen sicheren Ort evakuiert werden und zuverlässige und sichere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
5. Personal, das das Bergbaugelände betritt, muss Schutzhelme tragen. Bei Arbeiten an einem Hang mit einer Höhe von mehr als 2 Metern über dem Boden oder einem Hang von mehr als 30 Grad muss ein Sicherheitsseil oder ein Sicherheitsgurt verwendet werden. Das Sicherheitsseil muss an einer festen Stelle befestigt werden, und es ist strengstens verboten, dass mehrere Personen gleichzeitig ein Sicherheitsseil verwenden.
6. Die Bediener dürfen nicht auf gefährlichen Felsen oder schwebenden Steinen stehen oder in der Luft arbeiten. Bei manuellen Ladevorgängen muss eine spezielle Person anwesend sein, die darauf achtet, dass keine Steine auf den Hang fallen. Es ist strengstens verboten, gleichzeitig auf der oberen und unteren Plattform am selben Hang zu arbeiten.
7. Sprengarbeiten müssen von professionellen Sprengmeistern durchgeführt werden, es müssen Sprengwarnbereiche festgelegt und ein zeitgesteuertes Sprengsystem implementiert werden. An Gewittertagen, nachts und an nebligen Tagen sind Sprengarbeiten verboten.
8. Beim Schaufeln und Transportieren sind die Vorschriften der Lade- und Transportsicherheitsvorschriften strikt einzuhalten.
III. Sicherheitsvorschriften für den Transport von Kraftfahrzeugen in Steinbrüchen
1. Fahrer von Steinbruchfahrzeugen müssen diese regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Reifen aufgepumpt sind und die Steinbruchfahrzeuge sicher verwendet werden.
2. Steinbruchfahrzeuge müssen mit niedriger Geschwindigkeit gefahren werden. Auf Steigungs- und Gefällestrecken müssen zwei Steinbruchfahrzeugführer anwesend sein, um das Vorwärtsziehen und Rückwärtsschieben (Vorwärtsblockieren und Rückwärtsziehen bei Gefällestrecken) durchzuführen.
3. Wenn zwei Bergbaufahrzeuge in die gleiche Richtung fahren, müssen sie einen Abstand von mehr als 10 Metern einhalten.
4. Wenn ein leeres Steinbruchfahrzeug auf ein beladenes Steinbruchfahrzeug trifft, sollte das leere Steinbruchfahrzeug seitlich anhalten und warten, bis das beladene Steinbruchfahrzeug zuerst vorbeigefahren ist. Der Abstand zwischen den beiden Steinbruchfahrzeugen darf bei der Begegnung nicht weniger als 0,5 Meter betragen.
5. Steinbruchkraftfahrzeuge dürfen kein Personal transportieren.
6. Nach Arbeitsende muss der Fahrer des Steinbruchfahrzeugs das Steinbruchfahrzeug reinigen und zur sicheren Aufbewahrung an den dafür vorgesehenen Ort im Steinbruch bringen.
7. Das Befahren von steilen Hangabschnitten, auf denen Raupenmaschinen unterwegs sind, mit Kraftfahrzeugen ist strengstens verboten.
IV. Betriebsverfahren für Windbohranlagen
1. Überprüfen Sie, ob die Hauptmaschine und die Halterung intakt sind und ob die Sicherheitsschutzvorrichtung zuverlässig ist.
2. Bevor Sie die Arbeitsfläche betreten, sollten Sie zunächst prüfen, ob sich Blindschüsse und Sprengstoffrückstände auf der Arbeitsfläche befinden. Wenn dies der Fall ist, muss der Sprengmeister diese vor Beginn des Vorgangs handhaben.
3. Es müssen gute Belüftungs- und Lichtverhältnisse vorhanden sein.
4. Bei Arbeiten auf der Bohrinsel sollten Sie deren Festigkeit sorgfältig prüfen und erst beginnen, wenn sie den Anforderungen entspricht.
5. Die Lockerheit der oberen Platte des Hangs der Arbeitsfläche und der Felsen auf beiden Seiten sollte häufig überprüft werden. Wenn lose Steine gefunden werden, sollten die Stücke rechtzeitig behandelt werden. Bohren ist nicht erlaubt, wenn sie nicht richtig behandelt werden. Es ist verboten, unter der Klippe zu arbeiten.
6. Die Wasserseil- und Windseilverbindungen des Gesteinsbohrers sollten fest verbunden sein.
7. Um den Nassbetrieb zu erreichen, muss zuerst das Wasser aufgedreht werden, dann der Wind eingeschaltet werden und andernfalls muss die Maschine ausgeschaltet werden.
8. Die Anordnung der Sprenglöcher sollte sinnvoll sein und ihre Winkel und Tiefen sollten den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
9. Wenn Sie den Kies in das Loch blasen, müssen Sie den Kopf des Windseils und das Blasrohr festhalten und beim Blasen an der Seite des Lochs stehen.
10. Das Aufbohren von Altlöchern und Restlöchern ist verboten.
11. Beim Bohren in Gestein müssen Sie sich konzentrieren, fest stehen und Ihre Hände festhalten, um zu verhindern, dass die Maschine umkippt und herunterfällt, wenn der Bohrer bricht. Beim Aufwärtsbohren sollte der Assistent seitlich und nicht vorne am Bohrer stehen. Beim Aufwärtsbohren sollten Sie die Bohrstange mit der Hand festhalten, bevor Sie den Bohrer zurückziehen, um zu verhindern, dass die Bohrstange herunterfällt und Personen verletzt.
12. Das Luftbein sollte reibungslos eingestellt werden und der Bediener sollte auf einer Seite des Luftbeins stehen. Es ist verboten, beim Bohren auf dem Luftbein mitzufahren.
13. Nachdem Sie die Bohrung beendet haben, müssen Sie die Werkzeuge und Zubehörteile zählen und das Windseil und das Wasserseil zusammen mit der Bohranlage an einem sicheren und zuverlässigen Ort aufrollen, der den Verkehr nicht beeinträchtigt.
5. Arbeitsanweisungen für Arbeiter beim Abtragen und Abladen (Schlackenabladen)
1. Überprüfen Sie vor dem Betrieb, ob der Hang herabhängende Spitzen oder lose Steine aufweist und ob Rest- oder Blindschüsse vorhanden sind. Wenn herabhängende Spitzen und lose Steine vorhanden sind, sollten diese rechtzeitig beseitigt werden. Wenn Rest- oder Blindschüsse vorhanden sind, sollten diese dem diensthabenden Offizier unverzüglich gemeldet werden, damit der Sprengarbeiter sie behandeln kann.
2. Überprüfen Sie, ob die Abzieh- und Ladewerkzeuge intakt sind, und beginnen Sie mit dem Vorgang, nachdem Sie den Erzhaufen (Steinhaufen) mit Wasser besprengt haben.
3. Es ist verboten, Rillen zu graben (Rattenlöcher zu graben). Beim Aufbrechen von Steinen muss der Bediener einen guten Rückzugsort wählen, um zu verhindern, dass Steine herunterrollen und Personen verletzen.
4. Beim Zertrümmern großer Steine muss der Hammerstiel fest gehalten werden. Achten Sie darauf, dass die umstehenden Personen nicht durch den Hammer und die umherfliegenden Steine gefährdet werden.
5. Die obere und die untere Plattform dürfen nicht auf derselben vertikalen Linie arbeiten. Wenn die obere und die untere Plattform gleichzeitig arbeiten müssen, muss die obere Plattform 20 m vor der unteren Plattform liegen. Und es dürfen sich keine schwimmenden Steine auf dem Hang der oberen Plattform befinden, die den Betrieb der unteren Plattform gefährden.
6. Überprüfen Sie vor dem Verlegen des Hangs zunächst, ob die Werkzeuge und Sicherheitsseile, Sicherheitsgurte und Leitern intakt sind und ob die Sicherheitsbolzen fest sind. Andernfalls müssen sie ersetzt werden. An stürmischen Tagen ist das Verlegen des Hangs verboten.
7. Wenn Sie einen Wagen schieben, sollten Sie auf die Straße schauen. Wenn Sie auf der Straße auf Hindernisse stoßen, sollten Sie sofort anhalten und diese beseitigen. Wenn Sie abbiegen oder das Ende erreichen, sollten Sie langsamer fahren. Wenn sich Fußgänger vor Ihnen befinden, sollten Sie zuerst ein Signal geben, das Auto loszulassen, und Sie dürfen nicht mit anderen um die Straße konkurrieren.
8. Beim Entladen von Erz müssen Maßnahmen zum Anhalten des Wagens getroffen werden. Wenn Personen am unteren Ende der Rutsche arbeiten, kann das Erz nicht entladen werden. Es ist verboten, gleichzeitig oben und unten vertikal zu arbeiten.
VI. Arbeitsanweisungen für Arbeiter im Bereich loser Steine
1. Hören Sie gemäß dem Unterrichtsplan und den Aufgaben aufmerksam den Anweisungen des Teamleiters zu relevanten Sicherheitsfragen zu und leisten Sie gute Arbeit beim Sicherheitsschutz für diese Position.
2. Sprühen Sie vor der Arbeit Wasser, um die Staubkonzentration zu verringern. Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung und treffen Sie Vorbereitungen.
3. Greifen Sie das Brecheisen richtig. Stellen Sie sich beim Brechen des Steins in eine T-Form, mit einem Fuß vorne und einem Fuß hinten.
4. Führen Sie vor dem Betrieb eine umfassende Inspektion durch. Je nachdem, ob sich Steine gelöst haben, hebeln Sie zuerst die Oberseite und dann die beiden Seiten ab.
5. Beim Lösen von losen Steinen sollten Sie Folgendes beachten: (1) Kontrollieren Sie den Punkt, an dem die Steine herunterfallen, planen Sie Ihren eigenen Vormarsch- und Rückzugsweg und verhindern Sie, dass Steine herunterfallen und Menschen verletzen. (2) Wählen Sie einen sicheren Ort und lösen Sie den Stein gleichmäßig von einer Seite zur anderen (im Freien können Sie von oben nach unten lösen). (3) Halten Sie eine Lampe, Augen, Hände und Ohren bereit und achten Sie immer auf Veränderungen in der Lockerheit der Gesteinsschicht. (4) Vermeiden Sie Stürze und Verletzungen beim Lösen von Steinen.
6. Beim Umgang mit losen Steinen im Freien müssen Sie ein Sicherheitsseil anbringen. Das Wurzelseil muss an einem sicheren Ort befestigt werden, damit es nicht herunterfällt. Wenn mehrere Personen gleichzeitig Steine brechen, müssen sie sich im Freien in einer geraden Linie aufstellen oder in Abschnitten arbeiten und dürfen nicht gleichzeitig auf und ab arbeiten.
7. Beim Umgang mit schwimmenden Steinen in einem leeren Bereich können Sie zum Arbeiten eine Plattform oder eine lange Bambusstange verwenden.
8. Wenn Sie auf ein großes Stück losen Gesteins stoßen, das sich nicht lösen lässt, sollten Sie es der Schicht deutlich übergeben oder dem Teamleiter melden. Treffen Sie beim Bohren von Löchern Sicherheitsmaßnahmen.
9. Es ist verboten, unter losem Gestein zu arbeiten, das nicht losgelöst wurde.
10. Wenn es auf Freitreppen Risse im Erdreich und Gestein gibt oder große Stücke losen Gesteins vorhanden sind, die sich nicht lösen lassen, müssen Sprengmethoden eingesetzt werden, um diese zu beseitigen.